Entfall der Familienlizenz Kind:
Wir möchten Kindern den Einstieg und den Weg zum Jungangler erleichtern. Je Hauptlizenz ist es erlaubt zwei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr unter Aufsicht des Hauptlizenznehmers kostenlos mit einem eigenen Angelgerät angeln zulassen. Die festgelegte Gesamtentnahmemenge der Hauptlizenz bleibt davon unberührt.
Limitierung der Fischgänge auf Huchen:
Ab dem 01.01.2024 ist in den Monaten Jänner und Februar das Fischen auf Huchen nur mehr an zwei Tagen pro Woche erlaubt.
Patenlizenz:
Je Hauptlizenz (Pate) besteht die Möglichkeit pro Jahr drei Patenlizenzen zu erwerben. Das gezielte Fischen auf Huchen ist mit einer Patenfischerlizenz nicht erlaubt. Der Fischergast darf den Fischfang nur unter Begleitung des Hauptlizenznehmers mit einem Angelgerät ausüben. Die Patenlizenz kann nur vom Hauptlizenznehmer beantragt werden für 35 € ohne Landeskarte und für 42 € mit Landesgastkarte.
Ausgestellt wird die Patenlizenz zentral durch den AFV-Graz vertreten durch Herrn Franz Schuster, 0664 48 59 321, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Bekanntgabe folgender Daten:
- Vorname, Nachname, Mitgliedsnummer des Hauptlizenznehmers; optional die E-Mail-Adresse zur Übermittlung der Patenlizenz
- Vorname, Nachname und Anschrift des Fischergastes
- Gültige amtlichen Fischereikarte des Landes Steiermark des Fischergastes (wenn nicht vorhanden ist eine Landesfischergastkarte zu erwerben)
Die Zahlung kann in Bar oder per Vorauskassa erfolgen.
Alle anderen bestehenden Bestimmungen der Fischereiordnung bleiben davon unberührt.