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1. Steiermärkische Landesfischereiprüfung

Für alle Gewässer in der Steiermark, wie auch für jene des AFV-Graz, benötigt man zur aktiven Ausübung des Angelsportes eine amtliche Landesfischerkarte. Der bloße Besitz solch einer Landesfischereikarte berechtigt den Inhaber noch nicht an einem Gewässer zu angeln. Es bedarf zusätzlich einer schriftlichen oder mündlichen Erlaubnis des Gewässerbesitzers oder Pächters, in Form einer Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreslizenz. Personen welche das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang ohne Landesfischerkarte, jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Anglers ausüben. Da die Gesetzgebung sowie dessen Vollzug dem jeweiligen Bundesland obliegt, kann eine gültige Jahreslizenz des AFV-Graz nur in Verbindung mit einer steirischen Landesfischereibescheinigung erworben werden. Landesfischereikarten anderer Bundesländer werden daher nicht anerkannt.

Die Prüfung findet in Form eines schriftlichen Multiple Choice Tests statt. Es sind je 10 Fragen aus folgenden Wissensgebieten zu beantworten:

a) Fischkunde und Hege, 
b) Gewässer- und Biotopkunde, 
c) Tierschutz, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische sowie
d) Rechtsvorschriften aus Fischerei-, Wasserrechts-, und Naturschutzgesetz, soweit Schutz, Erhaltung und Pflege standortgerechter Lebensgemeinschaften geregelt werden.

2. Alter

Wie schon vorangegangen Punkt erwähnt muss das 14. Lebensjahr des Lizenznehmers vollendet sein. Hat der Lizenznehmer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet kann er nur mit einem Lizenznehmer welcher das 14. Lebensjahr vollendet hat die Fischerei ausüben. 

3. Antrag auf Aufnahme

Jede Person kann Mitglied und Lizenznehmer beim AFV-Graz werden . Neben den definierten Rahmenbedingungen der Mitgliedschaft, erwarten wir von unseren zukünftigen Mitglied ein weidgerechtes Verhalten, Kameradschaft und soziale Gesinnung, da diese Eigenschaften in unserem Verein einen hohen Stellenwert besitzen. Eine weitere und wichtige Voraussetzung ist, dass jedes Mitglied mit unserer Fischereiordnung einverstanden ist und diese auch vorbehaltlos einhaltet.

Der Antrag auf Aufnahme ein aktives Fischereimitglied zu werden kann entweder,

  • schriftlich per Post
  • per e-mail, oder  
  • persönlich im Zuge unserer Vereinsabende erfolgen.

Für uns als Verein wäre es wünschenswert, wenn wir Sie persönlich im Rahmen unserer Vereinsabende kennen lernen dürfen, welche jeden Montag (außer an Feiertagen) im Vereinslokal dem Brauhaus Puntigam in Graz stattfinden. Bei den Vereinsabenden steht Ihnen immer ein Vorstandsmitglied für weiterführende Fragen und Informationen zur Verfügung.

4. Interne Fischereiprüfung 

Neben der vorweispflichtigen und gültigen Landesfischereibescheinigung, muss jedes Neumitglied, nach gestelltem Antrag, um eine Lizenz lösen zu können, eine interne Fischereiprüfung des AFV-Graz positiv absolvieren. Die Prüfung dient dazu, das Wissen des Neumitgliedes um die Kenntnis der Fischereiordnung abzufragen, sodass eine sach- und ordnungsgemäße Ausübung des Angelsportes nach den Vorstellungen des Vereins gewährleistet werden kann . Voraussetzung für eine positive Absolvierung ist es  40 von 50 Fragen richtig zu beantworten. Die Prüfungen finden in der Regel zu den Lizenzausgabeterminen nach vorheriger Anmeldung statt. Lehrunterlagen werden vom Verein zur Verfügung gestellt.

Alls Service unsererseits können Sie unter folgenden Link zu Übungszwecken die Prüfung, ganz einfach online absolvieren: AFV-Graz Prüfung

Downloads

 Infofolder steirische Landesfischereiprüfung