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Unser menschliches Dasein, ist ständig mit Handlungen und Entscheidungen verbunden welche, in Aktivitäten münden, die vielfach zu Gewässerverunreinigungen führen können. Wasser ist die Lebensader für alle Lebewesen dieser Welt. Als Angelverein und Revierbesitzer stellt für uns die Reinhaltung unserer Gewässer eine zentrale Aufgabe dar. Zahlreiche unserer bewirtschafteten Gewässer beherbergen seltene und sensible Fischarten wie Nasen, Äschen, Bachforellen etc., welche empfindlich auf Gewässerverschmutzungen reagieren. Auch andere Tierarten wie Krebse und lebenswichtige Organismen die für das gesamte Ökosystem Wasser von zentraler Bedeutung sind, werden durch Gewässeremissionen beeinträchtig und verlieren oftmals ihre Lebensgrundlage. Doch was sind Gewässeremissionen und wie werden diese definiert?

Abwasser ist Wasser, das in seinen Eigenschaften derart verändert wird, dass es Gewässer in ihrer Beschaffenheit zu beeinträchtigen oder zu schädigen vermag (vgl. BMLFUW, 2015).

Die gesamte Abwasserentsorgung ist in Österreich durch das Wasserrechtsgesetz und zusätzliche Verordnungen geregelt. Wasser ist nicht nur Lebensraum, sondern auch eine Ressource die ihren Beitrag zur österreichischen Wertschöpfung (Tourismus, Lebensmittel, Landwirtschaft, Freizeit- & Erholung, Energie, Trinkwasser, etc.) leistet. Eine Ressource, die daher ein besonders zu schützendes Gut darstellt und vor Beeinträchtigungen bewahrt werden muss. Daher ist eine umgehende  Meldung von Beeinträchtigungen und Missständen von großer Bedeutung um größere Schäden zu verhindern. Weiters kann eine solche Meldung auch eine präventive Wirkung mit sich bringen um zukünftige Verunreinigungen zu vermeiden.

Da unsere Revierbeauftragten und Aufseher nicht rund um die Uhr an unseren Gewässern anwesend sein können um diese auf Schadstoffeinträgen zu kontrollieren, sind wir auf die Mithilfe unserer Mitglieder und auf die Unterstützung der gesamten Bevölkerung angewiesen. Jede Meldung von Missständen hilft der zuständigen Behörde Schadstoffeinträge aufzudecken, zu evaluieren und weiterführend präventive Maßnahmen zu setzen. Bei einer beobachteten Gewässerverunreinigung in unseren Revieren ist wie folgt vorzugehen.

  1. Meldung der Verunreinigung bei der Gewässeraufsicht des Landes Steiermark. 

    Land Steiermark Abteilung für Gewässerschutz
    Tel.: 0316 877 2955

  2. Schriftliche / telefonische Inkenntnissetzung des AFV-Graz über die Verunreinigung.

    Kontaktpersonen:
    THÜRINGER Robert,Tel.: 0680 30 22 150
    KOCH Erwin,Tel.: 0664 43 25 164
    e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Anzugeben ist:
    • Name
    • Ort und Gewässer bzw . Gewässerabschnitt (Revier)
    • Uhrzeit
    • Fotos
    • kurze Beschreibung
    • liegt ein Fischsterben vor?


Gewässerverunreinigungen welche nicht in unseren Revieren beobachtet werden, bitten wir trotzdem anzuzeigen. Die zusätzliche Anzeige wie in Punkt zwei dargestellt entfällt in diesem Fall. Es muss in unserem Sinne sein die Ressource Wasser zu Gunsten des Gemeinwohles nachhaltig zu schützen.  Jeder Inhaber einer behördlichen Landesfischereikarte ist vom Gesetz verpflichtet, Verschmutzungen und Beeinträchtigungen der Gewässer anzuzeigen bzw. bei den zuständigen Stellen zu melden!

 

Downloads

 Allgemeine Abwasseremissionsverordnung

 Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer

 Indirekteinleiterverodnung

 Revierbeauftragte & Aufsichtsorgane

 Meldestellen