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1. Steiermärkische Landesfischereiprüfung

Für alle Gewässer in der Steiermark, wie auch für jene des AFV-Graz, ist eine amtliche Landesfischerkarte erforderlich. Der bloße Besitz solch einer Landesfischereikarte berechtigt den Inhaber noch nicht an einem Gewässer zu angeln. Es bedarf zusätzlich einer schriftlichen oder mündlichen Erlaubnis des Fischereiberechtigten, in Form eines Erlaubnisscheines. Personen welche das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang ohne Landesfischerkarte, jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Anglers ausüben. Da die Gesetzgebung sowie dessen Vollzug dem jeweiligen Bundesland obliegt, kann ein Erlaubnisschein nur in Verbindung mit einer steirischen Landesfischereibescheinigung erworben werden. Landesfischereikarten anderer Bundesländer werden daher nicht anerkannt.

Die Prüfung findet in Form eines schriftlichen Multiple Choice Tests statt. Es sind je 10 Fragen aus folgenden Wissensgebieten zu beantworten:

a) Fischkunde und Hege, 
b) Gewässer- und Biotopkunde, 
c) Tierschutz, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische sowie
d) Rechtsvorschriften aus Fischerei-, Wasserrechts-, und Naturschutzgesetz, soweit Schutz, Erhaltung und Pflege standortgerechter Lebensgemeinschaften geregelt werden.

2. Alter

Um den Fischfang mit einem eigenen Erlaubnisschein aktiv ohne Begleitung auszuüben muss das 14. Lebensjahr vollendet sein. 

3. Antrag auf Aufnahme

Jede natürliche Person kann Mitglied beim AFV-Graz werden. Neben den definierten Rahmenbedingungen der Mitgliedschaft, erwarten wir von unseren zukünftigen Mitglied ein weidgerechtes Verhalten, Kameradschaft und soziale Gesinnung, da diese Eigenschaften in unserem Verein einen hohen Stellenwert besitzen. Eine weitere und wichtige Voraussetzung ist, dass jedes Mitglied mit unserer Fischereiordnung einverstanden ist und diese auch vorbehaltlos einhaltet.

Der Antrag auf Aufnahme ein aktives Fischereimitglied zu werden kann entweder,

  • schriftlich per Post
  • per e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder  
  • persönlich im Zuge unserer Vereinsabende erfolgen.

Für uns als Verein wäre es wünschenswert, wenn wir Sie persönlich im Rahmen unserer Vereinsabende kennen lernen dürfen.

4. Interne Fischereiprüfung 

Neben der vorweispflichtigen und gültigen Landesfischereibescheinigung, muss jedes Neumitglied, um einen Erlaubnisschein erwerben zu können, die interne Fischereiprüfung des AFV-Graz positiv absolvieren. Der Wissenstest dient dazu, das Wissen des Neumitgliedes um die Kenntnis der Fischereiordnung abzufragen, sodass eine sach- und ordnungsgemäße Ausübung des Angelsportes nach den Werten des Vereins gewährleistet werden kann. Voraussetzung für eine positive Absolvierung ist es 40 von 50 Fragen richtig zu beantworten. Die Prüfungen finden in der Regel zu den Lizenzausgabeterminen nach vorheriger Anmeldung statt. Lehrunterlagen werden vom Verein zur Verfügung gestellt.

Alls Service unsererseits können Sie unter folgenden Link zu Übungszwecken die Prüfung, ganz einfach online absolvieren: AFV-Graz Prüfung

5. Persönlicher Mitgliedsbereich 

Sind alle erforderlichen Vorraussetzung erfüllt, erhält jedes Mitdlied ein persönliches Benutzerkonto das 24 Stunden und 7 Tage die Woche erreichbar ist. Über das persönliche Benutzerkonto werdendem Mitglied folgende Services zur Verfügung gestellt:

  • Persönliches Benutzerprofil
  • Kundeninformation (schwarze Brett)
  • eAngellizenz
  • eFangbuch
  • eAngelreviere
  • Vorfallsmeldungen

5. Zusatzleistungen

Mit einer Mitgliedschaft beim AFV-Graz ist gleichtzeitig eine Mitgliedschaft beim Verband der österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine, kurz VOEAFV verbunden. Der Mitgliedsbeitrag ist im Preis des Erlaubnisscheines enthalten und umfasst folgende Leistungen:

  • Verbandszeitschrift "Fisch & Wasser" (6. Ausgaben pro Jahr)
  • Vergünstigte Erlaubnisscheine an den Revier des VOEAFV (www.fischundwasser.at)
  • Unfallversicherung während der Angelfischerei
  • Beitrag zur Landesorganisation Steiermark (8 Vereine) zur Förderung und erhalt einer erlebnisreichen und waidgerechten Angelfischerei

Zur Nutzung dieser Leistungen werden folgenden Daten des Mitgliedes an den VOEAFV übermittelt und gespeichert:

  • Vorname, Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum