Neben der Vereinspolitik und den Vereinszielen bildet die Fischereiordnung die dritte Säule im AFV-Graz. Unter der Fischereiordnung wird die Gesamtheit aller einzuhaltenden Regeln verstanden, die dazu dienen, die aktive Ausübung des Angelsportes in den Vereinsgewässern zu regeln. Dazu gehören Mindestmaße, Fischereisaison, Fischereizeiten, Fischentnahmen etc.. In Summe ist die Fischereiordnung ein Regulativ welches nicht nur Verbote beinhaltet sondern auch Verhaltensnormen festlegt, wie man sich am Gewässer zu verhalten hat, aber auch wie man mit der Kreatur Fisch umzugehen hat. Die Fischereiordnung ist für jedes Mitglied in Ihrer Form verbindlich und darf nicht als Richtline angesehen werden, welche einen gewissen persönlichen Handlungsspielraum zulässt. Aktive Verstöße gegen die Fischereiordnung werden vom Verein ausnahmslos rigoros geahndet.
Die gesamte Fischereiordnung gliedert sich in acht unterschiedliche Punkte welche nachfolgend kurz zur Information erläutert werden. Das gesamte Regelwerk im Detail finden Sie im Downloadbereich.
A) Allgemeine Bestimmungen
Dieser Punkt regelt generell wie man sich am Wasser zu verhalten hat, welche Pflichten Mitglieder haben und welche Dokumente mitzuführen sind. Sämtliche hier angeführten Regelungen gelten für alle Reviere.
B) Weidgerechtigkeit, Köder & Geräte
Das Angeln ist untrennbar damit verbunden im Dialog mit der Natur einen Fisch zu überlisten und zu fangen. Da es es sich um Lebewesen handelt ist die Weidgerechtigkeit stark abhängig von der Wahl der Köder und des Gerätes. Dieser Punkt regelt im Detail, wie man die Kreatur nach dem Fang zu behandeln hat, welche Köder und Geräte an den Gewässern verwendet werden dürfen. Weiterführend wird auch geregelt wie ein Fisch bei der Entnahme weidgerecht getötet werden muss.
C) Schutz der Gewässer und des Fischbestandes
Um Fische zu fangen bedarf es manchmal vorgelagerten Maßnahmen wie z.B. des Anfütterns des ausgewählten Angelplatzes. Wo und an welchen Gewässern angefüttert werden darf oder nicht wird hier geregelt. Auf Grund von Querbauwerken (Wasserkraftwerke) in den Fließgewässern, gibt es Fischaufstiegshilfen die der Erhaltung der Durchgängigkeit dienen und nicht befischt werden dürfen. Welche diese sind und wo sich diese befinden wird in diesem Punkt im Detail geregelt. Entsorgung von Fischabfällen, Setzkescherverbot, Schonzeiten und das Verbot des Veräußerns von Fischen wird hier ebenfalls geregelt.
D) Fischereisaison und Fischereizeiten
Fischereisaison und die Fischereizeiten sind aufgrund der unterschiedlichen Gewässertypen und zum Schutz der Fische von essentieller Bedeutung. In diesem Punkt wird für jedes Gewässer im Detail festgelegt, wann und zu welchen Zeiten aktiv geangelt werden darf.
E) Fischentnahmen
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit Fische im jeweiligen Revier in dem eine Jahreskarte gelöst wurde, zu entnehmen. Entnahme ist natürlich nicht unbegrenzt möglich . Dieser Punkt regelt unter Einbeziehung des Punktes "D" (Fischereisaison und Fischreizeiten) welche Fische in welcher Anzahl pro Lizenznehmer und Gewässer entnommen werden dürfen.
F) Besondere Bestimmungen
Besondere Bestimmungen werden hier für die einzelnen Reviere festgelegt, welche in den Punkten "D" und "E" nur gesamtheitlich abgebildet wurden. Die unterschiedliche Beschaffenheit verschiedener Gewässer verlangt auch teilweise individuelle Regelungen zur schonenden und nachhaltigen Bewirtschaftung. Ökologische Erfordernisse stehen hier im Vordergrund.
G) Fischereiaufsicht
Dieser Punkt regelt im Detail wie sich Mitglieder zu verhalten haben, wenn sie von einem Fischereiaufsichtsorgan kontrolliert werden, welche Unterlagen sie zu Verfügung stellen müssen etc.
H) Reviere und Reviergrenzen
Hier wird festgelegt welche Reviere der Lizenznehmer unter Einhaltung der Reviergrenzen beangeln darf. Weiters regelt dieser Punkt welche Nebengerinne, Zubringer, Altarme, Mühlgänge, E-Werkskanäle und Lahnen, befischt werden dürfen oder nicht. Ebenso behandelt wird auch die Meldepflicht jedes Lizenznehmers. Wahrgenommene Wasserverunreinigungen, Fischsterben und Schwarzangler sind von jedem Lizenznehmer anzuzeigen.